Handwerkerbonus.

Handwerkerbonus jetzt nutzen!

Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich werden mit 20% gefördert. Die Beantragung für die Teilerstattung Ihres Sanierungs-, Renovierungs- und Bauprojektes kann ab 15. Juli 2024 erfolgen.

Gefördert werden Handwerkerleistungen (Arbeitskosten müssen gesondert auf der Rechnung ausgewiesen sein) rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.

Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person. Es stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung.

Abwicklung online über Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) – bzw. Registrierung ab sofort unter www.handwerkerbonus.gv.at